Zur Wortmeldung von Landrat Grillmeier in den
Oberpfalzmedien vom 21.01.2022 („Windenergie: Landrat für Erhalt der 10-HRegel“,
Seite 11) geben die Kreistagsfraktionen von Freien Wählern, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Erklärung ab:
In der Kreisausschuss-Sitzung am 24.01.2022 überrascht der Landrat unter
Tagesordnungspunkt Nr. 4 alle Fraktionen: „Ausweisung von
Landschaftsschutzgebieten und deren vorläufige Sicherung.”
Mit seiner Stellungnahme über die Presse macht Landrat Grillmeier deutlich, dass er
entgegen seiner in einer E-Mail gegebenen Versicherung, eine politische Debatte
zu diesem Thema aufnehmen will. In Wahrheit sollen aber Fakten geschaffen
werden, die im Grunde den Zielsetzungen der neuen Bundesregierung zur
Energiewende zuwiderlaufen und den notwendigen Ausbau der Windkraft weiter
verzögern oder gar völlig blockieren.
Mit dieser Vorgabe durch den Landrat werden die Entscheidungen der
Kommunen vor Ort sehr stark beeinflusst und in eine gewisse Richtung gedrängt.
Solche strategischen Blockadehaltungen gefährden nicht nur, dass Deutschland
die von der letzten Bundesregierung zugesicherten Klimaziele erreicht, sondern
übergeht auch die Bürger vor Ort, die sich eine Lösung der Klimafrage wünschen.
Mit der Vorwegnahme einer derart entscheidenden Position scheint der Landrat
über einen Beschluss des Kreisausschusses vielmehr in die Planungshoheit der
betroffenen Gemeinden eingreifen zu wollen.
Mit dem Versuch einer faktischen Verhinderung der Errichtung weiterer
Windkraftanlagen im Kreisgebiet hintergeht er außerdem eine Resolution des
Kreisausschusses vom Juni 2021. Das Gremium hatte seinerzeit fraktionsübergreifend
und mit überwältigender Mehrheit signalisiert, dass die Ansiedlung
von Wirtschaftsbetrieben und Produktionsstätten im Landkreis höchst willkommen
sind, die mit nachhaltigem Wirtschaften zukunftsfähige Jobs und klimagerechten
Wohlstand schaffen. Dazu können und müssen aber nach moderner Lesart
ausdrücklich auch Windkraftanlagen gehören.
Lehnt man deren Zubau kategorisch ab – und anders sind die Äußerungen des
Landrats nicht zu deuten – beraubt man Gemeinden der Möglichkeit, der
Errichtung von Windkraftanlagen auf ihrem jeweiligen Gebiet zuzustimmen und so
an den wirtschaftlichen Vorteilen teilzuhaben, die ein intelligenter Zubau für die
Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen wird. Entsprechend schubladenreife
Projekte und Modelle im Landkreis gäbe es.
Die Fraktionen von FW, SPD und Bündnis 90/ Grüne sind der Auffassung, dass dieses
Thema aufgrund seiner strategisch grundsätzlichen Tragweite nicht in den
Kreisausschuss zu einer sofortigen Beschlussfassung ohne vorherige breite
Möglichkeit zur politischen Beratung gehört, sondern zunächst ein offener
Diskussionsprozess v.a. mit den betroffenen Gemeinden und deren Bürgerinnen
und Bürgern angestoßen werden muss.
Eine Beratung und Beschlussfassung zu diesem Thema muss im Plenum des
gesamten Kreistages erfolgen, so Josef Schmidt, Fraktionssprecher der Grünen-
Fraktion.
Momentan kann niemand sagen, wie die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im
Landkreis zu diesen Fragen steht. Konkret: ob sie zu den Blockierern der
Energiewende gehören oder ob sie an den Chancen teilhaben will, die die
Energiewende sowohl in der Wertschöpfung als auch in der zukunftsfähigen
Ausrichtung mit Arbeitsplätzen in unserer Region bieten kann.
Selbstverständlich, so unterstreichen es alle drei Fraktionen, befürworte man
natürlich jegliche Bemühungen zum Arten- und Landschaftsschutz.
Dennoch sehe man aber unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen
drastisch steigender Energiekosten und der Bewältigung der Klimakrise eine reine
Ablehnungshaltung und eine Windkraftverhinderung durch die Hintertür als nicht
zielführend an.
In Zukunft muss es eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Verträglichkeit zwischen
Landschaftsschutz einerseits und einer sinnvollen, auf ausgewählte Regionen
konzentrierte Nutzung zur Gewinnung regenerativer Energie auch durch Windkraft
andererseits geben. Das von der neuen Bundesregierung ausgegebene 2-%-Ziel
der dafür notwendigen Fläche muss auch für den Landkreis Tirschenreuth gelten.
Landwirte müssen – wie beim Biogas schon effizient vorgemacht – zu Energiewirten
werden. Landschaftsschutzgebiete auf landwirtschaftlichen Flächen
beeinträchtigen die Entwicklung und die privatunternehmerischen Tätigkeiten
landwirtschaftlicher Betriebe enorm. Es wäre nur erschwert eine Veränderung
möglich. Dies bedeutet auch einen Eingriff in privates Eigentum, eventuell auch
einen Wertverlust an Grundstücken.
Schützen durch nachhaltiges Nützen – auch im Landkreis Tirschenreuth brauchen
wir die Ressource Wind: zur Sicherung der Energieversorgung, für einen modernen
Umbau unserer Wirtschaft und eine Sicherung unserer Landschaft.
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